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Leasing
Miete von beweglichen (z.B.
Fahrzeugen, Maschinen, Ausrüstungen) oder unbeweglichen Sachen
(Immobilien). Für die entgeltliche Gebrauchsüberlassung werden
regelmäßige (meist monatliche) Zahlungen und meist eine einmalige
Sonderzahlung fällig. Der Leasingnehmer kann dann die Sache beliebig
benutzen, muß allerdings nach den meisten Verträgen alle weiteren Kosten
für Unterhalt, Wartung, Reparaturen selbst tragen. Häufig wird dem Leasingnehmer
vom Leasinggeber eine vertragliche Option zur Verlängerung der
vereinbarten Vertragsdauer und/oder zum Erwerb der Sache nach Ablauf der
vereinbarten Vertragsdauer eingeräumt.
Der zentrale Vorteil von Leasing ist die damit gewonnene Flexibilität.
Gegenüber einer Finanzierung ist ein weiterer Vorzug von Leasing die
Entlastung der Bilanz und damit der Rating-Position : Während bei der
Kreditfinanzierung Verbindlichkeiten in die Bilanz eingestellt werden,
stellen Leasingraten lediglich laufende Kosten dar, die die Bilanz, die
Rating-Position und letztlich die Kreditwürdigkeit nicht nachteilig
beeinflussen.
Gegenüber Kauf oder normaler Miete hat Leasing verschiedene weitere Vorteile :
Während beim Kauf in großem Umfang Kapital gebunden wird und damit
nicht (möglicherweise mehr nutzbringend) für andere Zwecke (insbesondere
Investitionen) zur Verfügung steht, werden beim Leasing lediglich die
vereinbarten Zahlungen fällig. Erfolgt das Leasing im gewerblichen oder
beruflichen Rahmen, können alle Kosten einkommens- und damit steuermindernd
angegeben werden. Zudem erhält der Leasinggeber als Großabnehmer
häufig günstigere Konditionen vom Hersteller/Importeur des Leasinggutes,
als sie der Leasingnehmer beim Kauf erhält.
Gegenüber der Miete hat ein Leasingnehmer den Vorteil, daß
diese mittel- oder langfristige Gebrauchsüberlassung günstiger ist als die
normale Miete. Der Gegenstand wird nach den Wünschen und Bedürfnissen des
Leasingnehmers vom Leasinggeber angeschafft (gekauft),
während bei der normalen Miete die Auswahl der Gegenstände meist eng
beschränkt ist. Nach Ablauf der Laufzeit des Leasingvertrages hat der
Leasingnehmer wieder die freie Auswahl, welche der am Markt
erhältlichen Güter nun seinen Ansprüchen am besten genügen. Das alte
Leasinggut braucht er dann nur an den Leasinggeber zurückzugeben und
braucht sich nicht um die Verwertung zu kümmern.
Leasing wird in jüngerer Zeit auch vermehrt von der öffentlichen Hand
benutzt, um sich von hohen Anschaffungskosten zu entlasten. So werden im
Wege der Ausschreibung von Bund, Ländern und Kommunen zum Beispiel Fahrzeuge
"angeschafft".
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Lebensversicherung
Versicherung, die das wirtschaftliche Risiko des Todesfalls eines Menschen
absichert (der nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmers zu sein braucht) und im
Fall des Todes die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Berechtigten
(in der Regel die hinterbliebenen Familienangehörigen) auszahlt.
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Leihwagen
>> siehe Mietwagen.
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Liquidität
(Ausreichende) Ausstattung von
Personen oder Unternehmen mit Bargeld oder kurzfristig verfügbaren
Bankguthaben, um laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.
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Lombardkredit
Kurzfristiger Kredit, der durch Verpfändung
(Hinterlegung) von Sachwerten, wie z.B.
Wertpapieren, Edelmetallen oder Waren abgesichert wird.
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Lombard(zins)satz
Zinssatz, den eine Zentralbank
für Lombardkredite verlangt.
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