V
Verbindlichkeiten
(Zahlungs-)Verpflichtungen.
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Verkehrsopferhilfe
( www.Verkehrsopferhilfe.de
)
Eingetragener Verein, der als
Entschädigungsfonds der deutschen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer
fungiert. Die Verkehrsopferhilfe sorgt u.a. für eine Entschädigung der
Opfer von Kraftfahrzeug-Verkehrsunfällen gemäß §§ 12 ff.
Pflichtversicherungsgesetz, indem Schäden aus Verkehrsunfällen mit
Kraftfahrzeugen reguliert werden, für die kein
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer direkt einsteht. Eine Entschädigung
von Geschädigten erfolgt in der Regel dann, wenn Unfallverursacher nicht
ermittelt werden können (bei Unfallflucht / Fahrerflucht jedoch keine
Entschädigung von Sachschäden an Fahrzeugen), das verursachende Fahrzeug
pflichtwidrig nicht kraftfahrzeughaftpflichtversichert war, der Schaden
vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt wurde oder wenn ein deutscher
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer zahlungsunfähig wird.
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Verkehrsrechtsschutz
Rechtsschutzversicherung, die die speziellen finanziellen Risiken von
Streitigkeiten aus dem Bereich Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und sonstiger
Streitigkeiten rund um das Kraftfahrzeug abdeckt. Wegen ihres darauf beschränkten
Versicherungsschutzes ist sie deutlich preiswerter als eine umfassendere
Rechtsschutzversicherung.
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Verschulden
Ob jemand für einen Schaden
aufkommen muß (haftet), hängt in aller Regel vom Verschulden ab
(Ausnahme : "Gefährdungshaftung" = vom Verschulden unabhängige
Haftung beim Betreiben von Gefahrenquellen, z.B. Kraftfahrzeugen).
Das Verschulden bezeichnet die Verantwortlichkeit des Verursachers /
Schädigers für sein Handeln (oder zuweilen das Unterlassen von Handeln,
zu dem man verpflichtet gewesen wäre, bspw. bei einer Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht durch fehlende Absicherung von Gefahrenquellen).
Verschulden gibt es in verschiedenen Formen :
- Leichte Fahrlässigkeit :
Leichte Verletzung von Sorgfaltspflichten, d.h. der Schaden
entsteht durch ein einfaches "Versehen".
(Das kann jedem mal passieren.)
- Grobe Fahrlässigkeit :
Grobe Verletzung der gebotenen Sorgfalt, d.h. der Schaden entsteht
durch erheblich nachteiliges Abweichen von Verhaltensnormen.
Beispiel : Fahrer sucht während der Fahrt nach
heruntergefallenen Gegenständen.
- Vorsatz :
Der Schaden wurde wissentlich und willentlich (also absichtlich)
herbeigeführt.
In diesem Fall haftet keine Versicherung.
Sollte der Versicherer den Schaden zunächst ersetzen (v.a. bei
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung), hat der Verursacher den Schaden
seinem Versicherer zu ersetzen (siehe Regreß).
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Versicherer
Versicherungsunternehmen
= Unternehmen, das Versicherungen anbietet.
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Versicherung
Versicherungsvertrag.
Meist werden (etwas mißverständlich) auch die Unternehmen, die
Versicherungen anbieten, so bezeichnet.
Daß die Begriffe "Versicherung" und "Versicherer"
zuweilen etwas ganz Unterschiedliches bezeichnen können, ist gut an den
Begriffen "Direktversicherer" und "Direktversicherung"
zu erkennen.
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Versicherungsschein
Urkunde, die den Inhalt eines abgeschlossenen Versicherungsvertrages
wiedergibt. Der Versicherungsschein ist ein wichtiges Dokument, das gut aufbewahrt werden
sollte, da er das Bestehen und den Umfang des Versicherungsschutzes belegt und sonstige Vereinbarungen enthält.
Wichtig :
Erst wenn Ihr Versicherungsantrag vom Versicherer angenommen
und ein Versicherungsschein ausgestellt wurde, ist ein Versicherungsvertrag
zustandegekommen und Sie sind versichert. Stellen Sie deshalb sicher, daß
Sie umgehend den Versicherungsschein erhalten oder bei Ablehnung Ihres
Antrages anderweitig die gewünschte Versicherung abschließen.
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Vertragsverlängerung
Verlängerung der
ursprünglich festen Laufzeit eines nur auf Zeit angelegten,
befristeten Vertrages.
Während eine Vertragsverlängerung bei zeitlich befristeten Verträgen durchaus üblich ist, wird dieser Begriff insbesondere bei Telekommunikationsverträgen als Marketing-Trick zur Verkaufsförderung verwendet. Dabei wird bewußt der entscheidende Unterschied zwischen einer befristeten Laufzeit (mit Einstellung der Lieferungen zum Vertragsende) und einer bloßen Mindestlaufzeit des Vertrages verwischt. So steht angeblich bei Handyverträgen nach 2 Jahren eine Vertragsverlängerung an, die dem Kunden durch ein über hohe Tarife subventioniertes, vergünstigtes Gerät schmackhaft gemacht wird. De facto wird ein neuer Vertrag mit einer neuen Mindestlaufzeit abgerechnet, obwohl der alte Vertrag sonst nach Ablauf der Mindestlaufzeit kurzfristig und flexibel kündbar gewesen wäre, um etwa zu günstigeren Tarifen oder Anbietern zu wechseln. Im Ergebnis zahlt der Kunde einen unnötig teuren Tarif, um ein neues Mobiltelefon zu subventionieren, das er im Zweifel gar nicht braucht und das er verkauft, um die Kosten des teuren Tarifes zu relativieren. Alternative Tarife und Anbieter arbeiten dagegen mit kürzeren Mindestvertragslaufzeiten und sind günstiger, weil sie auf die Quersubventionierung von Mobiltelefonen verzichten.
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Vertrauen
Wesentliche Voraussetzung für
ein funktionsfähiges menschliches Zusammenleben.
Wirtschaftlich führt mangelndes Vertrauen häufig zum Versagen
prinzipiell funktionsfähiger Mechanismen und Systeme. So führt in Kriegs- und
Krisenzeiten mangelndes Vertrauen in die Erhältlichkeit bestimmter Güter
(Erwartung von Knappheit) zu Großeinkäufen ("Hamsterkäufen") und Hortung - ein
archaisches, teils instinktives Verhalten,
auf das weder Produktions-, noch Transport-, noch Lagerkapazitäten
ausgelegt sind. Die Folge ist eine tatsächliche Knappheit (siehe auch
>> selffulfilling prophecy). Dieses tatsächliche oder vermeintliche
Marktversagen wird dann durch politische Maßnahmen
(Zwangsbewirtschaftung, Rationierung, Preisvorschriften) versucht zu
korrigieren.
Zur Bedeutung von Vertrauen siehe auch >> Kredit.
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Vorzugsaktien
Aktien, die mit besonderen Vorzügen, in der Regel dem Anspruch auf
Zahlung einer höheren Dividende ausgestattet wurden. Diese Vorteil wird jedoch in der
Regel mit der Einschränkung von Aktionärsrechten, insbesondere dem Stimm- also dem
Mitspracherecht erkauft. Aus diesem Grund werden Vorzugsaktien an der Börse in der Regel
mit deutlich niedrigeren Kursen als die stimmberechtigten Stammaktien notiert. Dies kann
jedoch auch anders aussehen, wenn ein Unternehmen mit seinen Vorzugsaktien in einem
wichtigen Index vertreten ist, da insbesondere institutionelle Anleger wie Fondsgesellschaften vorzugsweise Index-Aktien kaufen, wodurch Nachfrage und Kurse steigen.
Viele Unternehmen wandeln ihre Vorzugsaktien in Stammaktien um, da
Vorzugaktien im Ausland nicht üblich sind. Es ergeben sich bessere Chancen
für die Entwicklung des Aktienkurses, wenn die Aktien des Unternehmens auch
an ausländischen Börsen gehandelt werden und bei ausländischen Investoren
auf größeres Interesse stoßen.
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